- Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen.
- Betreten der Anlage nur nach Anmeldung
- Jeder Angler hat folgende Hilfsgeräte bei sich zu führen: Unterfangkescher, Hakenlöser,Fischtöter,
- Das Mitbringen von Köderfischen ist untersagt (Seuchengefahr)
- Keine lebenden Köderfische verwenden (Tierschutzgesetz)
- Jegliches Anfüttern ist verboten
- Der Angler hat für waldgerechtes Verhalten und Angeln zu sorgen.
- Der am Haken befindliche Fisch muss mit einem Kescher aus dem Wasser
gehoben werden. Der Fisch ist danach durch Abschlagen zu betäuben.
- Fische am Gewässer auszunehmen ist strengstens verboten.
- Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen.
(Sehne, Haken, etc. gehören in die Mülltonnen)
- Das Betreten und Befahren der Anlage ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet und geschieht auf eigene Gefahr und Risiko. Es gilt die StVO, Teichordnung.
- Angler, die die Teichordnung verletzen oder missachten, müssen das Angeln einstellen,
die Anlage verlassen und sind für den entstandenen Schaden haftbar.
- Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.