- Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen.

- Betreten der Anlage nur nach Anmeldung

- Jeder Angler hat folgende Hilfsgeräte bei sich zu führen: Unterfangkescher, Hakenlöser,Fischtöter,

- Das Mitbringen von Köderfischen ist untersagt (Seuchengefahr)

- Keine lebenden Köderfische verwenden (Tierschutzgesetz)

- Jegliches Anfüttern ist verboten

- Der Angler hat für waldgerechtes Verhalten und Angeln zu sorgen.

- Der am Haken befindliche Fisch muss mit einem Kescher aus dem Wasser
gehoben werden. Der Fisch ist danach durch Abschlagen zu betäuben.

- Fische am Gewässer auszunehmen ist strengstens verboten.

- Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen.
(Sehne, Haken, etc. gehören in die Mülltonnen)

- Das Betreten und Befahren der Anlage ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet und geschieht auf eigene Gefahr und Risiko. Es gilt die StVO, Teichordnung.

- Angler, die die Teichordnung verletzen oder missachten, müssen das Angeln einstellen,
die Anlage verlassen und sind für den entstandenen Schaden haftbar.

- Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.